“Auch aus Steinen,
die einem in den Weg
gelegt werden,
kann man Schlösser bauen.”
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832)
Mediation
Wenn die Beteiligten eines Konfliktes scheinbar unheilbar zerstritten sind oder der Gesprächsfaden längst abgerissen ist, kann auch im Wege einer Mediation eine in Schieflage geratene Geschäfts-, Arbeits- oder Familien-beziehung wieder “gerade gerückt” bzw. aufrecht erhalten werden.
Die Mediation bietet sich an, wenn für die Beteiligten entweder im Moment oder grundsätzlich bestimmte Gründe gegen eine streitige Auseinandersetzung sprechen, denn:
“Eine zunächst streitige Rechtsfrage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.”
Diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 (BVerfG 14.02.2007, 1 BvR 1351/01) macht deutlich, dass ein Rechtsstreit nicht immer die erste Wahl ist, wenn es darum geht, Rechtsfrieden zu erzielen.
Ziel einer Mediation ist es, dass die Beteiligten mit Hilfe des Mediators und unter dessen Anleitung eine zukunftsfähige und interessengerechte Lösung finden, die Rechtsfrieden schafft.
Wenn ich eine der Streitparteien schon rechtlich beraten oder vertreten habe, darf ich in der gleichen Angelegenheit jedoch nicht mehr als Mediatorin tätig werden und umgekehrt.